In einer Gemeinde im Münsterland musste sich ein 65-jähriger Mann nun vor Gericht verantworten, weil er geschützte Papageien entgegen aller rechtlichen Bestimmungen in einer Voliere auf seinem Balkon gehalten halt. Die exotischen Vögel dürfen nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung gehalten werden, die der Papageienbesitzer nicht vorweisen konnte. Der Rentner hatte über eine große Online-Handelsplattform Kontakt zu einem Papageien-Anbieter aufgenommen und ihm ein Tauschgeschäft angeboten. Er wollte im Tausch gegen einen Graupapagei nämlich unbedingt einen grünen Kongo-Papagei erwerben. Der Anbieter suchte den Papageienhalter auf und fand dort neben dem Graupapagei auch noch eine der seltenen Ecuador-Amazonen vor. Von dem Rentner erhielt der Händler die Papiere des Tausch-Vogels und suchte das zuständige Landratsamt auf, um diese prüfen und sich eine Genehmigung ausstellen zu lassen. Dort stellte sich aber heraus, dass die Dokumente gefälscht waren, und der Rentner gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hatte. Daraufhin wurde ihm ein Bußgeld von 300 € auferlegt, das er an einen Tierschutzverein zahlen musste. Die geschützten Papageien des Rentners wurden beschlagnahmt.
Quelle: „Illegaler Papageien-Tausch fliegt auf“, augsburger-allgemeine.de, 07.07.2016 (www.augsburger-allgemeine.de)