Beschlagnahmten Graupapagei aufgenommen

Anfang Oktober haben wir den weiblichen Kongo-Graupapagei ‚Carolinchen‘ in das Fluggehege aufgenommen. ‚Carolinchen‘ war von dem Veterinäramt eines niedersächsischen Landkreises beschlagnahmt worden. Wir haben ‚Carolinchen‘ zunächst in einem mit frischen Ästen und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgestatteten Kranken- und Notaufnahmeraum untergebracht, der an die Futterstation angrenzt. Hier kann sie sich an die neue Umgebung gewöhnen. Der helle Raum ist geöffnet und ‚Carolinchen‘ kann dort von den Tierpflegerinnen – auch durch eine Kamera – gut beobachtet werden.

‚Carolinchen‘ ist – nach Angaben der früheren Eigentümerin – ein Wildfang und ca. 32 Jahre alt. Die frühere Eigentümerin hatte nach dem Tod ihres Ehemanns vor etwa zwei Jahren ‚Carolinchen‘, die als Einzeltier gehalten wurde, dauerhaft in einem sehr kleinen, völlig verdreckten Käfig eingesperrt.

Entsprechend erbärmlich ist ‚Carolinchens‘ Zustand: Sie ist stark gerupft, kann nicht fliegen und ist immer noch sehr ängstlich. Sie gibt kaum einen Laut von sich und schläft am Tage sehr viel. Aus noch nicht geklärten Gründen lässt sie ihre Flügel hängen.

Die tiermedizinische Eingangsuntersuchung, die Voraussetzung für die Aufnahme in das Fluggehege ist und in diesem Fall von dem zuständigen Veterinäramt veranlasst wurde, hat glücklicherweise ergeben, dass ‚Carolinchen‘ keine gravierenden gesundheitlichen Schädigungen und keine Infektionskrankheiten aufweist. Nur die Leberwerte sind nicht optimal, was möglicherweise ihrem hohen Alter oder / und auch einer Fehlernährung geschuldet ist.

Da der zuständigen Amtsveterinärärztin aus eigener Anschauung bekannt ist, wie die Papageien im Fluggehege leben, hat sie gegen die zuständige Artenschutzbehörde durchgesetzt, dass der Graupapagei nach Bremen ins Fluggehege des Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. gebracht wurde – und nicht wie erwogen wurde – in einem kleinen Zoo untergebracht wurde, der in dem betreffenden Landkreis ansässigen ist.

Für die Befreiung des Graupapageis aus der tierquälerischen Käfig- und Einzelhaltung durch die Beschlagnahmung und für die konsequente und mutige Durchsetzung ihres Ziels, ‚Carolinchen‘ ein besseres Leben in unserem Fluggehege zu ermöglichen, danken wir der hierfür verantwortlichen Amtsveterinärärztin!

Für das Wohl von Papageien wäre es wünschenswert, wenn Amtsveterinärärztinnen und Amtsveterinärärzte immer so couragiert und zielgerichtet handelten, denn in der Verborgenheit privater Wohnungen erleiden viele Papageien schlimmste Tierquälereien. Papageien sind für die Haustierhaltung nicht geeignet.