Am 16.08.2017 gegen 17.00 Uhr ging ein Anruf aus einer Polizeiwache in Bremen-Osterholz beim Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. ein mit der Anfrage, wie man einen Papagei, der in ein Gebäude geflogen sei, einfangen könne und ob das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. den Papagei aufnehmen könne.
Schnell bereiteten die Tierpflegerinnen im Fluggehege einen Notaufnahmeraum für die Aufnahme des Papageis vor, der dann gegen 17.30 Uhr von den Polizisten gebracht wurde. Es handelte sich um eine Blaustirn-Amazone.
Noch am Abend recherchierte eine Tierpflegerin im Internet und fand unter ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige, in der nach einer Blaustirn-Amazone ‚Coco‘ gesucht wurde. Der Anzeige zufolge war ‚Coco‘ am Vormittag des 16.08. entflogen, demnach also etwa 6 bis 7 km weit geflogen war.
Am Vormittag des 17.08.2017 nahm das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. telefonischen Kontakt zu den Auftraggebern der Suchanzeige auf, die allerdings Probleme hatten nachzuweisen, dass sie auch tatsächlich die Eigentümer der Blaustirn-Amazone waren: Die Blaustirnamazone war beringt, die Ringnummer war auch gut zu lesen, die Auftraggeber der Suchanzeige aber konnten die Ringnummer nicht nennen. Sie hatten – so ihre Angaben – einige Monate zuvor ‚Coco‘ über ebay-Kleinanzeigen gekauft, ohne sich jedoch für die Ringnummer zu interessieren. Anhand von Fotos war es dann aber doch möglich, eindeutig festzustellen, dass die gefundene Blaustirnamazone und die gesuchte Blaustirnamazone ‚Coco‘ identisch sind.
Leider zeigte sich, dass ‚Cocos‘ Eigentümer, die am Nachmittag des 17.08.2017 ins Fluggehege kamen, um ihren Papagei abzuholen, keinerlei Kenntnisse über die Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Papageien hatten: Sie hatten ‚Coco‘ bislang als Einzeltier und zumeist in einem Käfig gehalten (siehe Foto). Als ‚Coco‘ die Eigentümer sah, reagierte er sehr ängstlich und wollte nicht aus dem Notaufnahmeraum des Fluggeheges von ihnen herausgenommen werden.
Seitens der bei der Rückgabe des Papageis anwesenden Mitarbeiterinnen des Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. wurden die Eigentümer aufgeklärt über die dringlichsten Maßnahmen, die sie zum Wohle ‚Cocos‘ ergreifen müssten – einschließlich der Notwendigkeit, eine fachtierärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Außerdem wurden sie aufgefordert, zum Publikumstag am 20.08.2017 zu kommen, um sich umfassend zu informieren. Leider erschienen sie nicht zum Publikumstag. Auch einen vom Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. für sie vereinbarten Termin bei einer Fachtierärztin wurde ohne Absage nicht wahrgenommen.
In Fällen wie diesen erstattet das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. grundsätzlich Anzeige beim zuständigen Veterinäramt mit der Erwartung, dass behördliche Auflagen zur Beendigung der Einzel- und Käfighaltung erteilt werden oder der betroffene Papagei beschlagnahmt wird. In jüngster Zeit war das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. mit einigen Fällen von Einzel- und Käfighaltung befasst, in denen die zuständigen Veterinärämter entsprechend entschieden haben.