Alle Tierbörsen verbieten!

Kritik an einem Positionspapier von Tierverbänden

In einem Positionspapier, veröffentlicht am 03.05.2017, fordert der ‘Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. (ZZF)’ anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl: ‘Der Handel mit Tieren auf gewerblichen Tierbörsen soll verboten werden!’

Unterstützt wird diese Forderung vom ‘Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V. (BNA), der Bundestierärztekammer, dem Deutschen Tierschutzbund e. V., Pro Wildlife e. V. und TASSO e. V.

Das Verbot ist – wenn auch nicht ausreichend – ohne Frage notwendig. Aber wenn Verbände von Tierhändlern, von Tierzüchtern und von Tierschützern sich hinter einer Forderung vereinigen, ist Skepsis und eine genaue Lektüre der Begründung angebracht.

In dem kurzen Text des Positionspapiers heißt es:
‘Für eine tierschutzgerechte Heimtierhaltung und eine gelungene Mensch-Tier-Beziehung ist es wichtig, dass Tierhalter die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und artgerecht mit ihnen umgehen können.
Auf Tierbörsen kann aufgrund des Andrangs und des schnellen Verkaufsgeschehens eine sachgerechte Beratung beim Kauf von Heim- und Wildtieren meistens nicht sichergestellt werden. Eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf ist nicht möglich. Zudem besteht die Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls bei wiederholtem Transport, Lagerung und Präsentation der Tiere – insbesondere bei langen Anreisestrecken und bei gewerblichen Händlern, die von Börse zu Börse ziehen. Deshalb sollen gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden.
Tierbörsen beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder tauschen, können unter verbindlichen Auflagen weiterhin erlaubt bleiben.’

Kritisiert werden also nicht die Tierbörsen, kritisiert werden vielmehr die speziellen Zustände auf den großen, überregionalen, gewerblichen Tierbörsen: Aufgrund des ‚Andrangs und schnellen Verkaufsgeschehens‘ sei ‚meistens‘ eine ‚sachgerechte Beratung‘ nicht möglich. Außerdem sei ‚eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf ist nicht möglich‘. Weil also die Unterstützer des Positionspapiers die Beratung auf gewerblichen Tierbörsen für unzureichend halten, fordern sie das Verbot dieser Tierbörsen; nur von nachrangiger Bedeutung (wie die Formulierung ‚zudem‘ zeigt) ist für sie ganz offensichtlich die ‚Gefahr‘, die auf diesen Tierbörsen für das Wohl der dort zum Verkauf ausgestellten Tiere besteht.

Die von den Unterstützern des Positionspapiers genannten Mängel der großen, überregionalen, gewerblichen Tierbörsen könnten zweifellos auch durch gesetzliche Regelungen zur Organisation der Börsen, durch gesetzliche Regelungen zur Verkaufsberatung sowie durch eine Verbesserung der behördlichen Beaufsichtigung behoben werden. Warum also ein Verbot dieser Tierbörsen gefordert?

Der Grund erschließt sich, wenn man betrachtet, welche Tierbörsen nach Auffassung der Unterstützer des Positionspapier vom Verbot ausgenommen werden sollten:

‚Tierbörsen beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder tauschen, können‘.

Mit dem Ausschluss ‚kleinerer‘ Tierbörsen vom Verbot wird implizit behauptet, Züchter, die aus eigener Tierhaltung, auf kleinen Tierbörsen ihre Tiere verkaufen, würden sachgerecht und noch im Anschluss an den Verkauf den Käufer über einen längeren Zeitraum beraten.

Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung dürfte sehr gering sein. So trifft sie zum Beispiel auf Papageienzüchter eher nicht zu:
Die Erfahrung des Papageienschutz-Centrum Bremen e. V., das in seiner fast 20jährigen Tätigkeit mehrere tausend Papageienhalterinnen und Papageienhalter beraten hat, ist eine andere: Züchter von Papageien wollen – ob auf Vogelbörsen oder unter anderen Bedingungen – vorrangig ihre Ware ‚Tier‘ verkaufen, unabhängig davon, ob sie ihre Zucht als steuerpflichtiges Gewerbe angemeldet haben oder nicht. Eine sachkundige Beratung ist eher eine Seltenheit, von Beratungen der Käuferin / der Käufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf hat das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. nie erfahren.

Ob sich das Beratungsverhalten von Züchtern anderer Tierarten von Papageienzüchtern unterscheidet, darf bezweifelt werden.

Die Begründung, die im Positionspapier für die Forderung nach einem Verbot des Handels mit Tieren auf gewerblichen Tierbörsen gegeben wird, kann nicht ernst genommen werden. Es geht den Unterstützern des Positionspapier ganz offensichtlich darum, den regionalen Tierbörsen, den Züchtern, die in kleinerem Umfang züchten und verkaufen, und den Züchterverbänden durch ein Verbot der großen überregionalen und gewerblichen Tierbörsen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

Dass der ZZF (‘Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. ‘) als Verband der Zoogeschäfte und der BNA (‘Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V.) als Dachverband von Züchtervereinen, dieses wirtschaftliche Interesse hat, ist nachvollziehbar; dass sich Tier- und Artenschutzorganisation dieser Position anschließen, zeigt, wie groß der Klärungsbedarf im Tierschutz ist.

Tierschützer und Tierschutzorganisationen, die – wie es im Positionspapier heißt – eine ‚gelungene Mensch-Tierbeziehung‘ anstreben, müssen – gerade auch in Bezug auf die Heimtierhaltung – zu radikalen Veränderungen bereit sein. In diesem notwendigen Veränderungsprozess könnte die Forderung nach einem generellen Verbot von Tierbörsen für ‚Heim- und Wildtiere‘ und die Durchsetzung dieser Forderung, insbesondere gegen die wirtschaftlichen Interessen des Tierhandels und der Tierzucht, ein erster Schritt zu einem generellen Verbot für die Vermarktung von Tieren sein.

Denn es ist an der Zeit und von grundlegender Bedeutung für einen nachhaltigen Tierschutz, dass die Menschen aufhören, Tiere als ihr Eigentum ihren wirtschaftlichen Interessen zu unterwerfen und mit ihnen zu wirtschaften – aus welchen Gründen und zu welchen Zwecken auch immer. Auch für Tiere muss – ethisch und rechtlich – gelten, dass sie nicht – wie Sachen – als Waren gehandelt, verkauft und gekauft werden dürfen.

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