Erlebnisgastronomie oder Tierquälerei?

In Bochum wurde am 2.9.2017 ein Papageiencafé mit frei umherfliegenden Vögeln eröffnet. Betreiberin des Cafés ist die Papageienhändlerin Heike Mundt.

Zehn ihrer eigenen Papageien setzt sie diesem Spektakel aus, Cafébesucher können ihre eigenen Vögel mitbringen.

Laut Frau Mundt „macht den Tieren dieser Cafébesuch mindestens ebenso großen Spaß wie den Besuchern.“

Diese aus tierschützerischer Sicht fragwürdige Aussage wird auch durch das Tierschutzgesetz nicht gestützt: „Ein Tier muss seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.“ (§ 2 TierSchG)

Papageien sind Flug- und Fluchttiere, die den Umgang mit Artgenossen brauchen, aber nicht mit wechselnden Cafébesuchern.
Papageien brauchen Rückzugsmöglichkeiten, damit sie ihre Ruhephasen einhalten können.
Kuchen o.ä., die die im Café befindlichen Papageien lt. Aussage von Frau Mundt von den Tellern der Gäste stibitzen, stellen keine artgerechte Ernährung dar und widersprechen zudem den hygienischen Anforderungen eines Cafébetriebes.

Gäste, die ihre eigenen Papageien mitbringen, müssen einen Virentest nachweisen. Doch nicht nur virale, sondern vor allem (ansteckende) bakterielle Infektionen stellen eine Gefahrenquelle für Tier und Mensch dar.

Der Transport der Gastpapageien aus ihrer gewohnten Umgebung in das Café, das Zusammentreffen mit den dort befindlichen Papageien, stellt für alle Tiere ein nicht abschätzbares Risiko dar und bedeuten zusätzliche gesundheitsgefährdende Stressfaktoren.

Wieso hierzu behördliche Genehmigungen erteilt werden konnten, muss noch geprüft werden.

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