Als Kunstobjekte missbraucht!

Am Freitag, dem 27.11.2015, wurde in den Räumen der Bremer ‚Gesellschaft für aktuelle Kunst‘ (GAK) eine Ausstellung eröffnet, in der bis zum 31.01.2016 u. a. eine Rauminstallation mit zwei lebenden Blaustirnamazonen gezeigt wird, über die der ‚Weser-Kurier‘ (Bremen) in seiner Ausgabe vom 27.11.2015 begeistert berichtete:
„Sie lieben Erdnüsse, können sogar sprechen und fliegen auch gerne mal durch den Raum. Die beiden grün gefiederten Papageien gehören zu einem Kunstobjekt der besonderen Art, das die beiden Frauen Anetta Chisa und Lucia Tkacova geschaffen haben. Ihre Rauminstallation mit zwei lebenden Amazonaspapageien ist ein echter Hingucker in der Ausstellung mit dem sperrigen Titel ‚Ah, soul in coma, act naive, attack‘, die derzeit in der Gesellschaft für aktuelle Kunst (GAK) am Teerhof zu sehen ist.“
Diese Begeisterung teilte der Vorstand des Papageienschutz-Centrums Bremen e. V. nicht. Im Gegenteil, die Direktorin der ‚Gesellschaft für aktuelle Kunst‘ (GAK) wurde noch vor Eröffnung der Ausstellung vom Vorsitzenden des Papageienschutz-Centrums Bremen e. V., Herrn Braune, aufge-fordert, die beiden Papageien aus der Ausstellung umgehend zu entfernen, andernfalls müsse sie mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen. Die Direktorin zeigte jedoch keinerlei Verständnis für die tierethische und tierschutzrechtliche Argumentation seitens des Vorsitzenden des Papageienschutz-Centrums Bremen e. V.. Sie verwies vielmehr auf den Tiertrainer, der als Eigentümer der beiden Amazonaspapageien alle notwendigen behördlichen Genehmigungen für deren Zurschaustellung als Kunstobjekte eingeholt habe. Diese Behauptung erwies sich jedoch als unwahr: Auf telefonische Anfrage hin teilte der Lebensmittel-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) dem Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. mit, die Behörde sei über diese Kunstausstellung mit lebenden Papageien nicht informiert. Der LMTVet sagte ein unverzügliches Eingreifen zu.
Das Tierschutzgesetz verlangt in §11 Abs.3 für die Zurschaustellung von Tieren, dass die ‚… Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des §2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen …‘.
Ein Besuch der Kunstausstellung am 29.11.2015 zeigte, dass diese Anforderungen in keiner Weise erfüllt waren:

  • die beiden Papageien sitzen in etwa 2 m Höhe auf einem Ast in einem sehr grell erleuchteten Raum: weiße Wände und sehr helles Licht durch viele Deckenstrahler. Die beiden Papageien haben keine Rückzugsmöglichkeiten; sie sind dieser Beleuchtung somit während der Öffnungszeiten der Ausstellung täglich (außer Montag) von 11 bis 18 Uhr, donnerstags sogar von 11 – 20 Uhr ausgesetzt,
  • da die beiden Blaustirnamazonen – wie auf Nachfrage mitgeteilt wird – fliegen können, besteht die Gefahr, dass sie sich an den diversen Metallkonstruktionen, die zur Rauminstallation gehören, verletzen,
  • da die Papageien keine Rückzugsmöglichkeiten haben, sind sie den Besuchern der Ausstellung ausgeliefert: die Papageien wollen schlafen, werden jedoch durch die Besucher immer wieder gestört,
  • es gibt weder eine Abtrennung zwischen den Papageien und den Besuchern noch ist eine Aufsichtsperson im Raum anwesend,
  • es gibt keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten für die Papageien,
  • im Futternapf liegen Körner und Gemüse durcheinander sowie Erdnüsse in Schalen,
  • der Trinknapf enthält nur wenig Wasser und ist außerdem so hochwandig, dass die Papageien das Wasser kaum erreichen können.

Auf der Grundlage dieser Beobachtungen erstattete das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. eine offizielle Anzeige beim LMTVet gegen den Veranstalter der Kunstausstellung, um seiner Forderung nach sofortiger Entfernung der beiden Blaustirnamazonen aus der Kunstausstellung Nachdruck zu verleihen. Außerdem informierten Mitglieder des Vorstandes des Papageienschutz-Centrums Bremen e. V. den Vorstand und zahlreiche Mitglieder des Bremer Tierschutzvereins e. V. auf dessen Mitgliederversammlung, die am 28.11.2015 stattfand.
Am Montag, dem 30.11.2015, wurden die beiden Papageien dauerhaft aus der Kunstausstellung entfernt.
Die Freiheit der Kunst ist wesentlich für eine freie und offene Gesellschaft, aber sie hat dort ihre Grenze, wo sie Mensch und Tier zum Schaden gereicht.

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