Die Graupapageien ‚Otto‘ und ‚Rocky‘ sowie die Doppelgelbkopfamazone ‚Ingo‘, die wir im Fluggehege aufgenommen haben, sind Beispiele für ein Problem, mit dem das Papageienschutz-Centrum Bremen e. V. seit Jahren – und in immer stärkerem Maße – konfrontiert ist:
Papageienhalterinnen und Papageienhalter können aufgrund altersbedingter Einschränkungen ihre Papageien, die zum Teil jahrelang bei Ihnen gelebt haben und häufig selbst sehr alt und krank sind, nicht mehr versorgen.
Statt rechtzeitig für diesen Fall vorzusorgen, warten viele ältere Papageienhalterinnen und Papageienhalter, weil ihnen die Trennung von ihren ‚geliebten‘ Papageien schwerfällt, bis ‚nichts mehr geht‘ und setzen auf die spontane Hilfsbereitschaft von tierschützerisch engagierten Privatpersonen oder Tierschutzvereinen.
Für die betroffenen Papageien gibt es nicht immer ein wirkliches ‚happy end‘ wie für ‚Otto‘, ‚Rocky‘ und ‚Ingo‘. Weil die Zeit in diesen Situationen drängt und die persönlichen Belastungen groß sind, werden viele schnell irgendwohin abgegeben, ohne zu prüfen, welche Zukunft sie dort haben werden.
Wollen Papageienhalterinnen und Papageienhalter ihren geliebten Papageien eine solche ungewisse, häufig auch leidvolle Zukunft ersparen, dann müssen sie frühzeitig aktiv werden:
1.
Sie müssen sich rechtzeitig um eine Unterbringungsmöglichkeit für ihre Papageien für den Fall kümmern, dass sie selbst ihre Papageien nicht mehr versorgen können. Hierbei ist es unbedingt wichtig, die Unterbringungsmöglichkeit selbst in Augenschein zu nehmen (sich niemals auf Erzählungen oder Fotos verlassen!) und sich über die Privatpersonen oder über die Tierschutzvereine, die Unterbringungsmöglichkeiten anbieten, gut zu informieren. Wichtig ist, dass die für die Unterbringung verantwortlichen Personen bzw. die neuen Eigentümer /-innen, sehr gute Kenntnisse über Papageien und Erfahrungen im Umgang mit Papageien haben und verantwortungsvoll mit den Papageien umgehen, was insbesondere bedeutet, dass die Papageien nicht für die Zucht missbraucht oder verkauft werden, um mit ihnen Geld zu verdienen.
2.
Der Gesundheitszustand des abzugebenden Papageis muss bekannt sein und den neuen Eigentümern / Eigentümerinnen verlässlich mitgeteilt werden (durch Übergabe aktueller Dokumente über tierärztliche Untersuchungsergebnisse, über Ergebnisse von Labortests usw.)
Zur Feststellung des Gesundheitszustandes ist es wichtig, dass der abzugebende Papagei von einem Fachtierärztin / einem Fachtierarzt für Vögel gründlich untersucht wird: Vom Papagei müssen Röntgenaufnahmen erstellt werden, um den Zustand der inneren Organe und der Knochen beurteilen zu können und der Papagei muss auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet werden. Getestet werden muss unbedingt auf Psittakose (Infektion durch Chlamydia psittaci), PBFD (Infektion durch Circoviren), Pacheco-Krankheit (Infektion durch Herpesviren), Polyomavirus-Infektion, PDD/Neuropathische Drüsenmagenerkrankung (Infektion durch Bornaviren).
Zudem ist es wichtig, vertraglich festzulegen, dass dauerhaft Haltungsbedingungen gewährleistet werden, die es den Papageien ermöglichen, ihren natürlichen Bedürfnissen und Verhaltensweisen entsprechend zu leben – soweit es in Gefangenschaft möglich ist.
3.
Außerdem müssen Informationen darüber vorliegen,
- wer die Papageien versorgt, wenn die neuen Eigentümer /-innen erkrankt sind oder Urlaub machen,
- wo sich die nächstliegende Tierarztpraxis mit ausgebildeten (!) Fachtierärzten /-ärztinnen für Vögel befindet.
Papageienhalterinnen und Papageienhalter haben – ausnahmslos – eine moralische und auch rechtliche Verantwortung für ihre Papageien. Dazu gehört auch die rechtzeitige und gewissenhafte Planung der zukünftigen Unterbringungen der Papageien, wenn sie weggegeben werden müssen!