Bekanntlich hatte das Amtsgericht Bremen in seinem Urteil vom 02.05.2018 verfügt, dass wir den Graupapagei ‚Nica‘ an seinen Eigentümer zurückgeben müssen.
‚Nica‘ lebt seit Juli 2014 im Fluggehege im Schwarm der Graupapageien und ist mit dem Graupapagei ‚Nelly‘ fest verpaart. Eine Rückgabe hätte bedeutet, ‚Nica‘ und Nelly‘ trennen zu müssen.
Im Urteil war der Streitwert auf 500 € festgesetzt worden, zu niedrig, um gegen das Urteil in Berufung gehen zu können.
Gegen diese Festsetzung des Streitwertes hat nun unsere Anwältin erfolgreich Beschwerde eingelegt: Das Amtsgericht hat den Streitwert auf 1000 € angehoben.
Damit war nun auch die Möglichkeit gegeben, Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 02.05.2018 beim Landgericht Bremen einzulegen, was am 23.07.2018 durch unsere Anwältin geschehen ist.